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1. Impressum Generator und die DSGVO: Was hat sich geändert?

Durch die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) waren beim Impressum auf Webseite keine Änderungen notwendig. Aber alle Datenschutzerklärungen auf Webseiten mussten zum Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 neu erstellt werden.

Wir haben dafür allen eRecht24 Premium Nutzern einen DSGVO-konformen Datenschutz Generator zur Verfügung gestellt.

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2. Was ist der Unterschied zwischen Impressum und Datenschutzerklärung?
Impressum und Datenschutzerklärung sind zwei verschiedene Dinge, die Sie strikt voneinander trennen müssen. Beim Impressum geht es darum, dass Nutzer Ihrer Homepage wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben und an wen sie sich wenden können (also wie sie Kontakt zu Ihnen aufnehmen können, zum Beispiel per Mail). Die Datenschutzerklärung soll Nutzer hingegen aufklären, wie Sie mit ihren personenbezogenen Daten umgehen. Es handelt sich um verschiedene Dokumente mit unterschiedlichen Zwecken. Deshalb sollten Sie diese auch nicht mischen, sondern sollten Impressum und Datenschutzerklärung klar voneinander getrennt und separat auf unterschiedlichen Unterseiten bereithalten. So kann der Nutzer von jeder Seite aus gut sichtbar mit einem Klick auf das eine oder auf das andere Dokument gelangen.

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3. Brauchen private Webseiten ein Impressum?
Rein private Webseiten benötigen eigentlich kein Impressum. Aber Vorsicht: die wenigsten Webseiten sind wirklich „rein privat“. Schon ein Werbebanner reicht aus, dann gilt die eigene Homepage nicht mehr als privat und es besteht eine Impressumspflicht.

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4. Impressum für Firmen und Unternehmer
Eine Firmenhomepage, also die Webseite einer juristischer Person wie etwa eine GmbH, GbR, OHG, AG oder UG und Ltd. benötigen ein vollständiges Impressum. Das Gleiche gilt für alle Freiberufler, Selbständigen und Einzelunternehmer, die nicht als juristische Person auftreten.

Kurz gesagt: Jeder Unternehmer und jeder, der gewerblich handelt, muss auf seiner Website über ein rechtssicheres Impressum verfügen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Impressum für einen Onlineshop benötigen oder für Ihre Firmenhomepage.

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